Nun ist es offiziell - Das ELENA-Verfahren wird eingestellt.
Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) teilt am 09.01.2011 folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat beschlossen, das bestehende Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) aufzuheben. Es ist davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende eingestellt wird. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Website.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens entfällt die elektronische Meldepflicht fürArbeitgeber. Die Zentrale Speicherstelle wird nicht mehr berechtigt sein, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle nicht mehr zur Verfügungstehen. Dies betrifft sowohl den E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Alle gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht.
Sobald der konkrete Termin zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens bekannt ist, werden wir Sie erneut per E-Mail informieren.
Mit freundlichen Gruessen
Zentrale Speicherstelle (ZSS)
E-Mail: support@das-elena-verfahren.de
Weitergehende Informationen und FAQs zum ELENA-Verfahren unter https://www.das-elena-verfahren.de
Servicetelefon: 01805 35362-0 (01805 ELENA-0) Festnetzpreis 14 Cent pro Minute (Mobilfunk höchstens 42 Cent pro Minute)"