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Das ELENA-Verfahren wird eingestellt


Nun ist es offiziell - Das ELENA-Verfahren wird eingestellt.

Die Zentrale Speicherstelle (ZSS) teilt am 09.01.2011 folgendes mit:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat beschlossen, das bestehende Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) aufzuheben. Es ist davon auszugehen, dass das ELENA-Verfahren noch vor Jahresende eingestellt wird. Nähere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf unserer Website.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens entfällt die elektronische Meldepflicht fürArbeitgeber. Die Zentrale Speicherstelle wird nicht mehr berechtigt sein, Daten im ELENA-Verfahren anzunehmen. Dementsprechend werden ab diesem Zeitpunkt die Annahmeprozesse der Zentralen Speicherstelle nicht mehr zur Verfügungstehen. Dies betrifft sowohl den E-Mail-Server wie auch den Kommunikationsserver im eXTra-Verfahren. Alle gespeicherten ELENA-Daten werden unverzüglich gelöscht.

Sobald der konkrete Termin zur Aufhebung des ELENA-Verfahrens bekannt ist, werden wir Sie erneut per E-Mail informieren.

Mit freundlichen Gruessen

Zentrale Speicherstelle (ZSS)

E-Mail: support@das-elena-verfahren.de

Weitergehende Informationen und FAQs zum ELENA-Verfahren unter https://www.das-elena-verfahren.de

Servicetelefon: 01805 35362-0 (01805 ELENA-0) Festnetzpreis 14 Cent pro Minute (Mobilfunk höchstens 42 Cent pro Minute)"


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