Dachdecker

Zuständig für das Dachdeckergewerbe sind die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks.
Die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks bestehen aus der Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk, der Zusatzversorgungskasse des Dachdeckerhandwerks (WAG) und dem Zentralen Versorgungswerk für das Dachdeckerhandwerk (WaG). Augfabe der Sozialkassen ist es tarifvertraglich vereinbarte Leistungen im Dachdeckerhandwerk umzusetzen.

Zu den tarifvertraglichen Leistungen der LAK,

die grundsätzlich über den jeweiligen Arbeitgeber abgewickelt werden, gehören:

  • Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens
  • Gewährung eines Ausfallgeldes beim witterungsbedingten ARbveitsausfall
  • Förderung der Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk.

Weitere Informationen finden Sie unter

https://soka-dach.de


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