Zuständig für das Bauhauptgewerbe ist die SOKA-BAU.
SOKA-Bau ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK). Beides sind Einrichtungen der Tarifvertgragsparteien der Bauwirtschaft. Folgende Leistungen werden durch die SOKA-BAU geregelt:
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Personalbüro Doris Weber
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Neuer gesetzlicher Mindestlohn
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