Zuständig für das Gerüstbauhandwerk sind die Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes (SOKA) und der Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes WaG (ZVK). Aufgabe dieser Einrichtungen ist es die Umsetzung von Taifverträgen, die soziale Mindeststandards sichern und eine qualitative Weiterentwicklung des Gerüstbauerhandwerks zu fördern.
Um diesen vielfältigen Ansüprüchen gerecht zu werden, vereinbarten die Tarifvertragsparteien zu folgenden Bereichen Regelungen für das Gerüstbauerhandwerk, die die Sozialkasse und die Zusatzversorgungskasse umsetzen:
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